Mi., 22.11.2023, 15 Uhr (online)

LOStA Markus Hartmann:
KI & Co. in der Strafjustiz – Warum die Strafverfolgung zwingend technischer Innovationen bedarf

Die Zukunft der Strafjustiz ist digital. Dies gilt zunächst für die Organisation der Strafjustiz. Die Intensität der Debatte um technisch eher überschaubare Modernisierungsvorhaben wie die Vorschläge des Bundesjustizministeriums zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bei den Land- und Oberlandesgerichten zeigt jedoch, dass der Weg zu einer modernen Strafjustiz nicht ohne Widerstände und Verwerfungen beschritten werden wird. Dies gilt auch für die Praxis der Strafverfolgung selbst. Schon heute stützt sich die Beweisführung in vielen Fällen auf digitale Beweismittel. Die auszuwertenden Datenmengen wachsen stetig und schneller als die Auswertekapazitäten. Künstliche Intelligenz und Prozessautomation versprechen neue Lösungsansätze. Doch genügen sie den rechtlichen Anforderungen und sind sie schon heute leistungsfähig genug?

Die Strafjustiz ist gefordert, sich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte aktiv einzubringen. Dieser Herausforderung stellt sich die als hybride Einrichtung bei der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingerichtete Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Sie ist die justizielle Zentralstelle für die Verfolgung spezifischer Erscheinungsformen herausgehobener Cyberkriminalität. Darüber hinaus ist sie zentrale Ansprechstelle für Grundsatzfragen aus dem Bereich der Cyberkriminalität und steht als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Besonders intensiv ist der generalstaatsanwaltschaftliche Teil der ZAC NRW mit Aufgaben aus den Bereichen Forschung und Entwicklung befasst. Hier liegt der Fokus auf der Erschließung aktueller Entwicklungen in Wissenschaft und Wirtschaft für die staatsanwaltschaftliche Praxis. 

Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen ist LOStA Markus Hartmann. Er stellt in seinem Vortrag aktuelle Projekte der ZAC NRW wie das mit akademischen und Unternehmenspartnern auf Basis künstlicher Intelligenz gestaltete System AIRA („AI enabled rapid assessment“) zur automatisierten Erkennung kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videoinhalte in Beweisdaten und den mit der Universität zu Köln entworfenen elektronischen Strafgerichtssaal vor und gibt einen Ausblick auf die Zukunft von Legal Tech in der Strafjustiz.